Zoll / AEO
Zertifizierung
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Seit dem 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen. Dieser Status hat für Unternehmen den Mehrwert, dass diese unter vergünstigten sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zolvorschriften agieren können. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet.
Zoll-Zertifizierung
Bei der Zulassung zu einem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten muss nach der neusten Fassung des Unionszollkodex ein ausgebildeter Zollbeauftragter, mit der erforderlichen Sachkunde Zollbeauftragte ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der grenzüberschreiten-den Warenverkehre verantwortlich. Der zuständige Mitarbeiter muss daher die Rechtsgrundlage sicher beherrschen und mögliche Konsequenzen kennen. Hierbei sind ebenso Themenfelder wie die aktuellen Entwicklungen in Sachen Export-kontrolle, AE0, Embargos und Sanktionslisten von wesentlicher Bedeutung. Diese Kompetenz kann oftmals nicht in einem Unternehmen abgebildet werden, es besteht jedoch die Möglichkeit das Fachwissen extern zu beziehen. Bei der AEO-Zertifizierung kann AEO-Cert-Assist Unternehmungen als externer Zoll- Dienstleister, mit langjähriger Erfahrung, in den nachfolgenden Sachverhalten gezielt und kompetent unterstützen.
Wir unterstützen Sie bei
Qualitätssicherung des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts
Beratung in zollrechtlichen, operativen und außenwirtschaftlichen Fragestellungen
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Erstellung aller notwendiger Dokumente (z.B. Arbeitsanweisungen)
Informationen und Berichterstattung an das Management
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Risikomanagement
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