Lieferkettengesetz

Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen menschenrechtswidrige Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten zurückzuverfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, um Missstände zu beseitigen. Dies betrifft nicht nur Aktivitäten im eigenen Unternehmen, sondern auch die Geschäftsbereiche Ihrer Lieferanten und Vorlieferanten in allen Phasen ihrer Lieferkette. Unternehmen müssen seit Verabschiedung des Lieferkettengesetzes deshalb ebenfalls nachweisen, dass ihre Lieferanten die Menschenrechte einhalten.

Das Lieferkettengesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

Die Nichteinhaltung kann zu massiven Strafzahlungen und juristische Konsequenzen bis hin zum Ausschuss der öffentlichen Beschaffung der Unternehmung führen.

Wir unterstützen Sie bei

Vollumfängliche Analyse der Strukturen und Prozesse im Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte
Erstellung der Grundsatzerklärung nach §6 (2) LkSG
Risikomanagement nach $ 4 LkSG
Risikoanalyse nach § 5 LkSG auf Warengruppen- und Lieferantenebene
Ableitung individueller und zielgerichteter Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse
Identifikation und Konzeption von Maßnahmen und Prozessen (bspw. Lieferanteninitiativen)
Implementierung einer Umsetzungsplanung und Realisierung der notwendigen Maßnahmen in der betrieblichen Praxis

Ihre Vorteile

Keine Kosten und lange Einarbeitung des eigenen Personals
Keine Freistellung von Mitarbeitern von Nöten
Immer aktuelles Expertenwissen
Langjährige und praktische Erfahrung
Dauerhafter, fester Ansprechpartner
Vertrauen der Mitarbeiter