Datenschutz

Lösungen für Datenschutz und Datensicherheit

Aufgrund des steigenden vorgeschriebenen Datenschutzniveaus und der Verschärfung der DSGVO im Jahr 2018 wird der Datenschutz in Unternehmen zunehmend wichtiger und gewinnt an Bedeutsamkeit. Hinsichtlich der fortschreitenden Digitalisierung als auch der Entwicklung der Gesetzgebung, wird die Signifikanz der Nachhaltigkeits-Thematik auch zukünftig steigen. Die strengen Reglementierungen des Gesetzgebers im Rahmen des Datenschutzes sind dabei nicht immer nachvollziehbar sowie intuitiv umsetzbar und gehen dementsprechend nicht spurlos an Unternehmungen vorbei. Um die Rahmenbedingungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutzgrundverordnung vollständig zu erfüllen, ist es regelmäßig erforderlich, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. AEO-Cert-Assist kann mittels langjähriger Expertenerfahrung - sowohl theoretischer als auch praktischer Natur - Unternehmen als dauerhafter Ansprechpartner unterstützen, die Handlungsbedarf im Kontext der Datenschutz-Beratung aufweisen.

Sicherheit für Ihr Unternehmen
Aufbau von Vertrauen zu Ihren Kunden und Partnern
Datenschutzbeauftragte

Datenschutz-Grundverordnung

ISO 27701

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Datenschutz bezeichnet dabei den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch seiner personenbezogenen Daten. Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten „gläsernen Menschen“ verhindern.

Wir unterstützen Sie bei

Erstellung von Unternehmensrichtlinien, Datenschutzerklärungen, Betriebsvereinbarungen und anderer Dokumente zum Datenschutz
Beratung bei der datenschutzrechtlichen Prüfung komplexer Datenverarbeitungen
Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern im Datenschutz
Unterstützung bei der Kontrolle technisch-organisatorischer Maßnahmen
Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
Prüfung von Unternehmens-Webseiten nach Anforderungen im Datenschutz
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Ihre Vorteile

Keine Kosten und lange Einarbeitung des eigenen Personals
Keine Freistellung von Mitarbeitern von Nöten
Immer aktuelles Expertenwissen
Langjährige und praktische Erfahrung
Dauerhafter, fester Ansprechpartner
Vertrauen der Mitarbeiter